Erwerb des Röntgenscheins
Die Schülerinnen und Schüler erhalten als Beleg für ihre Kenntnisse im Bereich Strahlenschutz einen Röntgenschein. Der Befähigungsnachweis wird durch die Tierärztekammer Westfalen-Lippe vergeben, wenn im Rahmen der schriftlichen Abschlussprüfung mehr als 70% im Prüfungsteil Strahlenschutz erreicht werden.
Die Inhalte der Prüfung werden im Fach Assistenzleistungen im zweiten Halbjahr der Mittelstufe unterrichtet.