Praktikum in der Höheren Handelsschule
Inhalte des Praktikums zum Erwerb der Fachhochschulreife
In der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung sind grundlegende Kenntnisse in nachfolgenden Arbeitsbereichen zu vermitteln:
- Betriebliche Prozesse in der Beschaffung und Bevorratung
(z. B. Beschaffungsplanung, Bedarfsermittlung, Analyse und Bewertung von Bezugsquellen / Lieferanten, Vertragsverhandlungen mit Lieferanten, Vertragsgestaltung, Beschaffungsdurchführung und –kontrolle, Umgang mit Vertragsstörungen) - Betriebliche Prozesse in Marketing und Absatz
(z. B. ausgewählte Mittel der Absatzpolitik, Analyse von Kundenanforderungen, Beratung und Betreuung von Kunden, Auftragsüberprüfung hinsichtlich rechtlicher, betrieblicher Aspekte, Terminierung und Kommissionierung, Versand, Kontrolle, Umgang mit Vertragsstörungen) - Planung, Durchführung und Steuerung der betrieblichen Leistungserstellung von Produkten / Dienstleistungen
- Buchführung als betriebliche Dokumentation dieser Geschäftsprozesse
- Controlling/Steuerung der Geschäftsprozesse
(z. B. Grundlagen innerbetrieblicher Rechnungslegung, Kalkulation, Kostenkontrolle, Auswertung betrieblicher Kennzahlen) - Personalwesen
(z. B. Einblick in die Personalbeschaffung, -verwaltung, -abrechnung, Datenschutz)
Ziele
Praktika ergänzen den schulischen Unterricht. Sie haben deshalb die Aufgabe:
- auf das Berufsleben vorzubereiten.
- die Berufswahlentscheidung vorzubereiten oder abzusichern.
- eine Orientierung für ein mögliches Studium zu geben.
Die Praktikantinnen und Praktikanten sollen praktische Erfahrungen in den Unternehmen sammeln sowie die Arbeits- und Leistungsprozesse in den Betrieben kennen lernen.
Durchführung des Praktikums
Die Mindestdauer eines anrechenbaren Praktikums beträgt zwei Wochen, wobei die Dauer eines normalen Arbeitstages zugrunde gelegt wird. Teilzeitpraktika mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit sind zulässig. Die Gesamtzeit verlängert sich entsprechend. Die rechtliche Stellung der Praktikantinnen und Praktikanten richtet sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen.
Anforderungen an die Praktikumsstelle
Praktika dürfen nur in den dafür geeigneten Betrieben, Einrichtungen und Behörden durchgeführt werden, die sicherstellen können, dass eine Anleitung durch eine Fachkraft erfolgt. Als geeignet gelten allgemein
- Betriebe, die zur Ausbildung in der Fachrichtung Wirtschaft und Verwaltung berechtigt sind.
- Einrichtungen oder Behörden, die die Berechtigung haben, in einem entsprechend anerkannten Beruf auszubilden.
- weitere von der oberen Schulaufsicht zugelassene Stellen.
Zur Ausbildung innerhalb des Betriebspraktikums gehört auch der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie.
Anerkennung
Die Schule führt für die Schülerinnen und Schüler den Nachweis über alle abgeleisteten Praktikumsbestandteile zum Erwerb der vollen Fachhochschulreife nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Anlage C APO-BK sowie nach den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften – VVzAPO-BK (Bass 13 – 33 Nr. 1.2). Der Nachweis wird zu den Schülerunterlagen genommen.
Der Betrieb bestätigt den Praktikantinnen und Praktikanten die ordnungsgemäße Durchführung des betrieblichen Praktikums. Die dafür benötigten Vordrucke werden von der Schule zur Verfügung gestellt.
Die Schule, an der der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde, prüft die Einschlägigkeit des Praktikums. Sie entscheidet über die Anrechnung in Bezug auf Inhalt und Umfang des Praktikums.
Die Schule prüft, ob die Bedingungen, die an das Betriebspraktikum gestellt werden, erfüllt worden sind. Sie entscheidet über die Anerkennung und bestätigt gegebenenfalls das Betriebspraktikum entsprechend dem tatsächlich geleisteten Umfang.
Bei Nachweis der Einschlägigkeit können insbesondere Wehr- und Zivildienst, Entwicklungsdienst, ökologisches und freiwilliges soziales Jahr im vollem Umfang anerkannt werden. Das gilt auch für nicht abgeschlossene Berufsausbildungen nach Landes- oder bundesrecht und Kindererziehungszeiten.
Wenn die Praktikumsbestandteile z. B.
als integriertes Praktikum 4 Wochen in den Fächern des
berufsbezogenen Lernbereichs (Schule bestätigt)
- als ergänzendes schulisches Praktikum im Differenzierungsbereich bis zu 4 Wochen (Schule bestätigt)
- als zusammenhängendes Praktikum während des Bildungsgangs bis zu 4 Wochen (Sommerferien! Schule bestätigt)
- als zusammenhängende Praktika unmittelbar vor, während des Bildungsgangs [bis zu 2 Wochen (Herbst-, Weihnachts- oder Osterferien, Schule bestätigt)]
- oder unmittelbar nach Beendigung des Bildungsgangs (Arbeitgeber bestätigt)
24 Wochen umfassen, bescheinigt die Schule den Schülerinnen und Schülern den Nachweis des einschlägigen halbjährigen Praktikums. Zusammen mit dem Zeugnis des schulischen Teils der Fachhochschulreife gilt diese Bescheinigung als Nachweis der Fachhochschulreife.