Zertifikat Qualitätsmanagement
Gemeinsam mit den Ausbildern unterstützt die Ärztekammer/Zahnärztekammer die schulische Zusatzqualifikation „Qualitätsmanagement in der Erstausbildung“. Die Inhalte und Kompetenzen des zunächst schulischen Qualifizierungsweges sind mit der Berufsschule abgestimmt.
Die Auszubildenden absolvieren im 1. Ausbildungsjahr verpflichtend das 40-stündige Modul I „Bewusstseinsbildung zum Qualitätsmanagement“. Nach erfolgreicher Teilnahme besteht für leistungsstärkere Auszubildende die Möglichkeit, an dem aufbauenden 60-stündigen Modul II im 2. Ausbildungsjahr über den üblichen Stundenplan hinaus, kostenfrei teilzunehmen. Dieses schließt mit einer standardisierten zentralen Prüfung ab. Das Modul III kann dann von examinierten Zahnmedizinischen/Medizinischen Fachangestellten nach der Ausbildung über eine 40-stündige Kammerfortbildung abgeschlossen werden. Durch die drei erfolgreich abgeschlossenen Module werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer befähigt, die Aufgaben einer/eines QM-Beauftragten in der Praxis zu übernehmen.
Ein weiterer Vorteil: Der erfolgreiche Abschluss führt zu einer vollständigen Befreiung und Anrechnung des Moduls „Qualitätsmanagement“ bei den medizinischen Fachangestellten im Rahmen der Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“. Bei den zahnmedizinischen Fachangestellten ist eine spätere Anrechnung der Anpassungsfortbildung auf das entsprechende Handlungsfeld der Aufstiegsfortbildung zum/zur „Fachwirt/in für Zahnärztliches Praxismanagement“ möglich.